Die SIA-Phasen, Part 2

Mai 24, 2019

Wie im Beitrag Part 1 erläutert, werden in den SIA-Phasen 1 bis 3 die Planung soweit vorangetrieben, dass die Planung genehmigungsfähig ist. In den nächsten Phase geht es nun an das tatsächliche Bauen: 

Phase 4: Ausschreibung

In der Teilphase 4.1 wird das Projekt soweit präzisiert, dass mit der Ausschreibung und der Vergabe der Arbeitsgattungen begonnen werden kann. Entscheidend ist eine präzise Material- und Geräteauswahl sowie ein definitiver Baubeschrieb, die allesamt Grundlage für die Werk- und Detailpläne sind. Ergänzt mit Ausschreibungstext können so Submissionspakete zusammengefasst werden, die zur Angebotserstellung an die Unternehmer verschickt werden. Nach einem Offertenvergleich wird mit dem Unternehmer des besten Angebots ein Werkvertrag unterzeichnet. Bestimmte Gattungen, wie etwa der Innenausbau, können auch zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise während dem Rohbau, bearbeitet und vergeben werden.

Phase 5: Realisierung

In der Teilphase 5.1, der Ausführungsplanung, hat das Projekt einen ausführbaren Detailierungsgrad erreicht. Die Ausführungspläne werden -in Absprache mit den definierten Unternehmern- erstellt und mittels Korrexpläne geprüft. Der Bauherr genehmigt die Ausführungspläne mit seiner Unterschrift und stellt die laufende Zahlung der Rechnungen sicher. In der Teilphase 5.2, der Ausführung, wird das Projekt meist von einer Bauleitung geführt, die vom Spatenstich bis zur Abgabe die Koordination auf der Baustelle übernimmt. Sie sorgt für die korrekte Umsetzung der Planung, der Einhaltung sämtlicher Vorgaben, Normen, Vorschriften, Termine und des Kostenrahmens. Der Architekt steht als gestalterische Leiter weiterhin zur Verfügung. In der Teilphase 5.3, der Inbetriebnahme, wird das Gebäude erstmalig getestet. Es wird eine Schlussdokumentation der tatsächlich gebauten Planung nachgeführt. Nach den Ausmassarbeiten werden die Rechnungen kontrolliert und zur Schlussabrechnung zusammengeführt. Mängel werden behoben und das Objekt der Bauherrschaft übergeben. Zu einem späteren Zeitpunkt werden noch allfällige Garantiearbeiten ausgeführt

Phase 6: Bewirtschaftung

Mit der Teilphase 6.1 Betrieb und Teilphase 6.2 Erhalt wird der Betrieb aufrechterhalten und die Gebrauchstauglichkeit und Wert des Bauwerks für einen definierten Zeitraum sichergestellt. Das Objekt ist jetzt in den Händen der Bauherrschaft. Sie nutzt und bewohnt das Gebäude so wie sie es sich vorstellt. Die weitere Pflege und der Unterhalt werden massgebende Faktoren für seinen Werterhalt sein. 

Quellen:

Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Hrsg.),SIA 112 – Leistungsmodell, Zürich, 2001

http://planerwissen2go.com/2018/02/13/planungsphasen-nach-sia-102/(15.2.2019)

https://hochbauamt.zh.ch/internet/baudirektion/hba/de/projektplanung/wegleitungen_hba/_jcr_content/contentPar/downloadlist/downloaditems/baukostenplanung_weg.spooler.download.1402986535069.pdf/Wegleitung_Baukostenplanung.pdf(15.2.2019)

http://www.adz.ch/__/frontend/handler/document.php?id=108&type=42(15.2.2019)