Die SIA-Phasen, Part 1

April 7, 2019

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) hat 2001 in der SIA-Ordnung 112 ein Leistungsmodell entwickelt, wie Hochbauvorhaben abgewickelt werden sollen. Darin wird ebenfalls definiert wer in welcher Rolle welche Leistung zu erbringen hat und welche Entscheidungen zu treffen sind. Es ist in sechs Phasen und zwölf Teilphasen gegliedert und umfasst den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Part 1 dieses Blogeintrags beleuchtet die Planungsphasen 1-3, während Part 2 die Bauphasen analysiert.

Phase 1: Strategische Planung

In der Teilphase 1.1 werden die grundlegenden Weichen für ein Projekt gestellt. In dieser Phase sollte sich die Bauherrschaft über ihre Wünsche und Vorstellungen bewusst werden. Der Auftraggeber muss die Aufgabenstellung definieren können, damit der Architekt die notwendigen Planungsgrundlagen, die Potentialanalyse sowie die vertraglichen Rahmenbedingungen (Honorierungsmodell) erarbeiten kann. Art des Objektes (Wohnhaus oder Bürogebäude), Um- oder Neubau sowie mögliche Standorte können hier geklärt werden.

Phase 2: Vorstudie

In der Teilphase 2.1 sollen die Projektierungsgrundlagen, wie etwa das Vorgehen und die Projektorganisation, geklärt werden. Der Architekt kann anhand der Ansprüche der Bauherrschaft Lösungsstrategien erarbeiten. Entscheidend hierzu ist das Raumprogramm, das städtebauliche Konzept, die örtlichen Bau- und Zonenvorschriften sowie der Kostenrahmen (Genauigkeit 25%). Phasenabschluss ist die Freigabe einer Projektidee sowie die Auftragserteilung an den Architekten.

Phase 3: Projektierung

In der Teilphase 3.1, dem Vorprojekt, wird die Konzeption und Wirtschaftlichkeit optimiert. Neben der Verfeinerung der Projektorganisation (Vorschläge zu Spezialisten/Beratern) wird das architektonische Konzept geschärft. Das statische Ordnungsprinzip, die Funktionsverteilung, die Flächen- und Volumenberechnung, das Fassaden- und Materialkonzept helfen die Vorprojektpläne zu definieren. Ein Grobterminprogramm sowie eine Kostenschätzung (Genauigkeit 15%) sind weitere Bestandteile des Vorprojektes, die vom Bauherr zum Phasenabschluss genehmigt werden müssen.

In der Teilphase 3.2, dem Bauprojekt, wird das Projekt auf Kosten präzisiert. Neben einer baurechtlichen Überprüfung mit den kommunalen und kantonalen Ämtern gilt es das Farb- und Materialkonzept weiterzuentwickeln, da diese Grundlage für die projektspezifischen und kostenrelevanten Details sind. Der Baubeschrieb sollte hier ergänzend sein. Die technischen Angaben der Fachplaner sind in dieser Phase einzuarbeiten. Mithilfe eines realistischen Terminprogramms kann ein Kostenvoranschlag (Genauigkeit 10%) erarbeitet werden. Phasenabschluss ist die Genehmigung des Kostenvoranschlags durch den Bauherrn.

Die Grundlagen der Teilphase 3.3, dem Bewilligungsverfahren, sollten im Idealfall aus dem Bauprojekt hervorgehen. In dieser Phase wird eine unterschriftsreife Baueingabedokumentation (Baugesuchsformulare, Pläne, Schattenwurf, Baugespann, etc) erstellt, die -unterzeichnet vom Bauherrn- den Ämtern zu Prüfung abgegeben wird. Ziel ist eine Baubewilligung mit keinen oder wenigen Auflagen.

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Quellen:

Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Hrsg.),SIA 112 – Leistungsmodell, Zürich, 2001

http://planerwissen2go.com/2018/02/13/planungsphasen-nach-sia-102/(15.2.2019)

https://hochbauamt.zh.ch/internet/baudirektion/hba/de/projektplanung/wegleitungen_hba/_jcr_content/contentPar/downloadlist/downloaditems/baukostenplanung_weg.spooler.download.1402986535069.pdf/Wegleitung_Baukostenplanung.pdf(15.2.2019)

http://www.adz.ch/__/frontend/handler/document.php?id=108&type=42(15.2.2019)